Tax-News

Ausfuhranmeldung im EU-Ausland: So sichern Sie Ihre Steuerfreiheit rechtssicher ab

Wenn Sie die Ausfuhranmeldung nicht in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeben, ist das umsatzsteuerlich kein Problem. Entscheidend ist allein, ob Sie den ordnungsgemäßen Ausgang der Ware aus dem Zollgebiet der EU sauber und prüfungssicher nachweisen können.

Jörg Wilde

19.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Sie müssen diese 2 Fälle unterscheiden

1. Fall: Sie erhalten einen „Ausgangsvermerk“ als PDF.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!