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Auf diese Steuerfalle müssen Sie achten, wenn es nicht zur Steuernachzahlung kommen soll
Wenn Sie kurz nach dem Immobilienerwerb größere Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durchführen, laufen Sie Gefahr, in die sogenannte „15%-Falle“ zu tappen. Die hat nämlich gravierende steuerliche Konsequenzen. Im Folgenden erfahren Sie, was genau unter die 15%-Falle fällt und wie Sie sich in der Praxis schützen können.
Jörg Wilde
04.05.2026
·
4 Min Lesezeit
Warum Sie die 15%-Falle richtig Liquidität kosten kann
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die Sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb eines Gebäudes tätigen, steuerlich zwingend als sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt, sofern sie netto 15 % (ohne Umsatzsteuer) der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
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