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Aktuelle BFH-Rechtsprechung: Auf diese Weise erschüttern Sie den Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung

Der Firmenwagen ist immer noch das beliebteste Statussymbol. Erfolgt lediglich eine betriebliche bzw. berufliche Verwendung, wird in vielen Fällen angeführt, dass ein gleichwertiger privater Wagen zur Verfügung steht. Doch genügt das, um die Versteuerung einer möglichen Privatnutzung zu vermeiden? Ich zeige Ihnen anhand eines neues BFH-Urteils, wie Sie den Argumenten des Betriebsprüfers wirksam begegnen.

Timm Haase

22.01.2025 · 7 Min Lesezeit

Es geht um die Versteuerung der privaten Pkw-Nutzung

In unzähligen Unternehmen in diesem Land gehört der Dienst- bzw. Firmenwagen zur Ausstattung vieler Inhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise der Betriebsinhaber einen geleasten Wagen fährt oder ein Arbeitnehmer einen im Anlagevermögen aktivierten Pkw zur Verfügung gestellt bekommt. Stets schwebt das Damoklesschwert einer (möglichen) privaten Nutzung über all diesen Konstellationen.

Dabei sind diese beiden Fälle gedanklich voneinander zu trennen:

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