Leserfrage

Aktenzeichen XY… Ungelöst: Zu welchen Uhrzeiten dürfen die Polizei und die Steuerfahndung durchsuchen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

03.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Meine Frau und ich sind begeisterte Zuschauer der Sendung „Aktenzeichen XY… Ungelöst“. In der letzten Folge ging es um einen Fall, bei dem in der Nacht um 4:45 Uhr Sturm geklingelt wurde. Der Hausherr fragte an der Haustür, wer da sei. „Steuerfahndung/Polizei“, lautete die knappe Antwort, das Haus müsse durchsucht werden. Der völlig überrumpelte Senior öffnete die Tür und wurde überfallen. Ein Besuch der Polizei bzw. Steuerfahndung zu dieser Uhrzeit ist doch unzulässig, oder wie ist das?

Antwort: Diese Folge habe ich auch gesehen und war geschockt, dass es für die Täter so einfach war, den Hausherrn zu überrumpeln. Für die Polizei war dies der erste Fall, in dem die Täter vorgaben, von der Steuerfahndung zu sein.

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