News

Achtung: Warum Sie der Verkauf oder die Entnahme eines Fahrzeugs Steuern kosten kann

Wenn ein Auto im Betriebsvermögen auf den Erinnerungswert abgeschrieben ist, bietet es sich für viele Unternehmer an, das Fahrzeug zu verkaufen oder ins Privatvermögen zu entnehmen. Denn mangels weiterer Abschreibungsbeträge profitiert das Unternehmen hier nicht mehr von weiteren Betriebsausgaben. Doch bei Verkauf oder Entnahme ist Vorsicht geboten: Es können sowohl Umsatzsteuer als auch Ertragsteuer entstehen!

Ann-Christin Hütte

26.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Das gilt umsatzsteuerlich

Wie bei der privaten Mitnutzung eines Firmenwagens müssen Sie auch bei der privaten Entnahme des gesamten Fahrzeugs in das Privatvermögen die steuerlichen Konsequenzen prüfen. Häufig wird ein Fahrzeug – wie oben beschrieben – nach vollständiger Abschreibung oder für volljährige Kinder, Bedarf des Ehegatten oder bei Verunfallung/Verschrottung eines alten privaten Fahrzeugs entnommen. Der Vorteil: Privat muss man keinen Kaufpreis investieren. Im Betrieb lässt sich die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs dann besser ausnutzen (neue Abschreibung, Vorsteuerabzug auf Kaufpreis etc.) als im privaten Bereich.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!