Achtung, Steuerfalle: Was Sie bei der Beendigung einer Vollmacht unbedingt beachten müssen

Wenn Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater oder einem sonstigen Bevollmächtigten beenden, sollten Sie nicht vergessen, Ihr Finanzamt darüber schriftlich zu informieren. Vergessen Sie das, kann das für Sie weitreichen de steuerliche Nachteile haben. So vermeiden Sie diese Nachteile.

Jörg Wilde

22.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Wann ein Verwaltungsakt bei Ihnen als zugegangen gilt

Ein steuerrechtlicher Verwaltungsakt (z. B. Steuerbescheid, Einspruchsentscheidung) gilt bei Ihnen vom Grundsatz her 3 Tage, nachdem er bei Ihrem Finanzamt abgegangen ist, bei Ihnen zugegangen. Dies gilt auch dann, wenn Sie dem Finanzamt mitgeteilt haben, dass ein anderer als Sie (Empfangsbevollmächtigter) die Verwaltungsakte Ihres Finanzamts für Sie empfangen soll. Gilt der Verwaltungsakt bei Ihnen bzw. Ihrem Empfangsbevollmächtigten als zugegangen, werden auch alle im Verwaltungsakt genannten Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt. Und genau hier kann es zu einer Steuerfalle für Sie kommen.

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