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Achtung, hier unterstellt der Fiskus Liebhaberei und Sie müssen sich auf Nachzahlungen einstellen!
Der Fiskus nimmt, gibt aber nicht so gerne. Dies werden Sie dann merken, wenn Sie mit einer Geschäftsidee starten, die nicht sofort Gewinne abwirft. Die Verluste verrechnen Sie mit anderen positiven Einkünften und sparen dadurch Steuern. Es sei denn, der Fiskus sagt nein und stuft Ihre Tätigkeit als Liebhaberei ein. Darf er das so einfach und wie muss er hier rechnen? Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 21.5.2025, Az. III R 45/22, veröffentlicht am 2.10.2025 entschieden.
Markus Kahr
10.11.2025
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1 Min Lesezeit
Ein Totalgewinn muss möglich sein
Anlaufverluste sind durchaus normal und kein Grund, Ihre Neugründung als Liebhaberei einzustufen. Daher werden Ihre Verluste zunächst vorläufig berücksichtigt. Ist nach mehreren Jahren (5–7 Jahre) noch kein Totalgewinn (Ihre Gewinne übersteigen die Verluste) möglich, werden Ihre Verluste nachträglich gestrichen. Sie müssen sich auf Steuernachzahlungen einstellen.
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