Gerichtsurteil

Achtung: Ein Verspätungszuschlag ist auch bei Erstattungsfällen möglich!

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen, ist Ihr Finanzamt berechtigt, einen Verspätungszuschlag gegen Sie festzusetzen. Gehen Sie aber davon aus, dass dies nur dann erfolgt, wenn Sie Steuern nachzahlen müssen, sind Sie im Irrtum.

Jörg Wilde

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Das Finanzgericht Münster (Urteil v. 14.6.2024, 4 K 2351/23) entschied, dass gegen Sie auch dann ein Verspätungszuschlag wegen der nicht fristgerechten Abgabe Ihrer Steuererklärung festgesetzt werden darf, wenn es zu einer Erstattung kommt. Tatsächlich hängt der Verspätungszuschlag nämlich nicht davon ab, ob es in dem betreffenden Steuerbescheid zu einer Steuernachzahlung kommt.

In Erstattungsfällen ist auch ein Zuschlag möglich, allerdings ist er nur bei erheblichen Fristüberschreitungen gerechtfertigt.

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