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Abgabetermin 31.7.2025 verpasst? Handeln Sie sofort und beantragen Sie eine Nachfrist
Erstellen Sie Ihre Steuererklärung selbst, also ohne Hilfe eines Steuerberaters, dann hatten Sie für die Übermittlung Ihrer Steuerklärungen 2024 Zeit bis zum 31.7.2025. Alle Steuererklärungen, die nach diesem Zeitpunkt an die Finanzverwaltung übermittelt werden, sind verspätet eingegangen. Dies kann böse Konsequenzen für Sie haben. Daher ist Ihr sofortiges Handeln so wichtig.
Markus Kahr
17.08.2025
·
1 Min Lesezeit
Einleitung eines Strafverfahrens und Verspätungszuschläge drohen
Vielen Steuerverantwortlichen ist nicht bewusst, dass eine verspätete Übermittlung der Steuererklärung die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach sich ziehen kann. Die Vorschrift des § 370 (1) Nr. 2 AO ist hier eindeutig: Demnach werden Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn Sie Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lassen.
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