TaxTicker

Ab 1.1.2025 sind PDF-Rechnungen für Sie tabu

Die Bekämpfung der Geldwäsche ist nur ein Baustein im Rahmen eines ganzen Gesetzespakets. Die Einführung der E-Rechnung ist beschlossene Sache und hat bereits ab dem 1.1.2025 Auswirkungen für Sie und […]

Markus Kahr

03.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Bekämpfung der Geldwäsche ist nur ein Baustein im Rahmen eines ganzen Gesetzespakets. Die Einführung der E-Rechnung ist beschlossene Sache und hat bereits ab dem 1.1.2025 Auswirkungen für Sie und Ihr Unternehmen. Eine PDF-Rechnung können Sie dann nicht mehr wirksam versenden. Bei E-Rechnungen handelt es sich um ein strukturiertes elektronisches Format. Damit können Sie die E-Rechnung elektronisch übermitteln und verarbeiten. Das elektronische Format muss der CEN-Norm EN 16931 entsprechen.

Rechnungen im PDF-Format sind keine E-Rechnungen. Der Grund liegt darin, dass sie nicht elektronisch weiterverarbeitet werden können. Sofern Sie die Anschaffung eines neuen Rechnungsprogarmms planen, berücksichtigen Sie dies dabei.

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