Warum ein schriftlicher Arbeitsvertrag für Sie wichtig ist
Ein Arbeitsvertrag kann auf verschiedene Weise geschlossen werden – mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, wie die tatsächliche Aufnahme der Arbeit (§§ 145 ff BGB). Wichtig ist, dass Sie und Ihr Arbeitnehmer sich über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sind, insbesondere über die geschuldete Arbeitsleistung und die Vergütung, wobei eine Einigung über die genaue Höhe der Vergütung bei Stundenverträgen nicht erforderlich ist.
Es sollte von Anfang an Klarheit darüber herrschen, ob ein Arbeitsverhältnis gewollt ist – oder freie Mitarbeit. Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Vertrages an, sondern auf die tatsächliche Durchführung.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst