Sie dürfen grundsätzlich Mitarbeiter einstellen
Grundsätzlich darf jedes gewerbliche Unternehmen in Deutschland Mitarbeiter einstellen. Auch als selbstständiger Freiberufler können Sie Mitarbeiter einstellen. Es sei denn, eine Behörde hat Ihnen das wegen einer Straftat verboten.
Zu den freien Berufen zählen in erster Linie künstlerische, wissenschaftliche oder erzieherische Tätigkeiten, die selbstständig, eigenverantwortlich und leitend ausgeübt werden.
Meldepflicht – Wo Sie Ihren Mitarbeiter anmelden müssen
Ihren neuen Arbeitnehmer müssen bei diesen 3 Institutionen anmelden, damit Sie keinen Ärger bekommen: