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3 nützliche Änderungen im EStG für Sie

Das Einkommensteuergesetz wurde von der Bundesregierung für das Jahr 2025 an mehreren Stellen überarbeitet. Ich habe für Sie hier 3 nützliche Änderungen zusammengestellt, die Ihnen zukünftig nützlich sein können.

Jörg Wilde

23.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Ab 2025 gelten für Sie diese Regelungen für die Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen:

  • Einheitliche Bruttoleistung: Die maximal zulässige Bruttoleistung für die Steuerbefreiung wird auf 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit angehoben – und zwar für alle Gebäudearten. Zuvor lag die Grenze bei bestimmten Gebäuden nur bei 15 kW (peak).

  • Maximale Gesamtleistung: Für Sie als Steuerpflichtigen oder Mitunternehmer darf die Bruttoleistung weiterhin insgesamt höchstens 100 kW (peak) betragen.

  • Freigrenze statt Freibetrag: Es wird ausdrücklich nochmals klargestellt, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze handelt. Sie müssen also beachten, dass bei Überschreitung der Leistungsgrenze die gesamte Anlage steuerpflichtig wird – und nicht nur der darüberliegende Anteil.

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