Tax-News

20.000-€-Geldgeschenk zu Ostern ist kein übliches Gelegenheitsgeschenk

Wollen Sie Schenkungssteuer vermeiden, müssen Sie das Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4.12.2025 kennen (Az,. 4 K 1564/24, veröffentlicht am 14.12.2026). Die Richter haben entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € Schenkungsteuer anfällt. Es handelt sich nämlich nicht um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“.

Markus Kahr

09.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Sohn erhielt 8 Geldzuwendungen zwischen 10.000 € und 100.000 €

Der heute 60 Jahre alte Mann erhielt von seinem im Jahr 2023 verstorbenen Vater seit März 2006 mehrfach Geldschenkungen zwischen 10.000 € und 50.000 €, einmal sogar in Höhe von 100.000 €. Die Gesamtsumme belief sich bis zur Geldschenkung zum Osterfest 2015 bereits auf 450.000 € und überstieg damit den für die Schenkungssteuer maßgeblichen Steuerfreibetrag von 400.000 €, der innerhalb von 10 Jahren genutzt werden kann. Bis Juli 2017 erreichten die Schenkungen einen Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 610.000 €.

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