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#1: Pkw-Kosten: Verhindern Sie, dass Sie die Urlaubsreise Ihres Mitarbeiters teuer zu stehen kommt
Ärgerlich: Sie stellen Ihrem Mitarbeiter einen Firmenwagen für die Privatnutzung zur Verfügung, doch statt Dankbarkeit kommen neue Forderungen auf Sie zu. So wird immer häufiger in Betrieben die Forderung von Mitarbeitern laut, Zusatzkosten, die im Rahmen der Privatnutzung angefallen sind, auf den geldwerten Vorteil der 1%-Regelung anrechnen – etwa jetzt zur Urlaubszeit Kosten für Fähren, Mautgebühren oder Vignetten.
Jörg Wilde
05.08.2025
·
2 Min Lesezeit
Sie dürfen die nutzungsabhängigen Kosten nicht anrechnen
Privat anfallende Zusatzkosten, etwa für Fähren, Mautgebühren oder Vignetten, sind nutzungsabhängige Kosten, die nicht durch die pauschale 1%-Regelung abgegolten werden. Sie stellt eine pauschale Bewertung des geldwerten Vorteils dar, den ein Arbeitnehmer durch die private Nutzung eines Dienstwagens erhält. Dabei erfasst sie ausschließlich den Wert des Fahrzeugs als solches.
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