Übersicht
Systematik der Steuerbefreiungen nach § 4 UStG für Sie einfach erklärt
Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG führen dazu, dass Sie für bestimmte Umsätze keine Umsatzsteuer berechnen
dürfen. Das klingt zunächst vorteilhaft, hat aber eine klare Kehrseite: Für diese Umsätze ist der Vorsteuerabzug
grundsätzlich ausgeschlossen. Sie müssen daher genau prüfen, ob eine Steuerbefreiung greift, da sich dies
unmittelbar auf Ihre Kalkulation und Ihre tatsächliche Steuerbelastung auswirkt.
Jörg Wilde
18.05.2026