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So erkennen Sie einen (un-) echten Zuschuss

Zuschüsse können Sie als Unternehmen vom Fiskus oder anderen Förderern erhalten, z. B. für Forschung, Projekte oder Weiterentwicklung in Ihrem Unternehmen. Doch nur in den Fällen, in denen es sich um einen echten Zuschuss handelt, müssen Sie den Gelderhalt nicht versteuern. Hierfür mussten Sie bisher überprüfen, ob ein Leistungsaustausch vorliegt – ein neues BMF-Schreiben hat nun weitere Abgrenzungen vorgenommen.
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Ann-Christin Hütte

18.09.2024

Arbeitshilfen

  • Übersicht: (Un-) echter Zuschuss