Artikel

Fallpraxis Umsatzsteuer: So klappt die entgeltliche Weitergabe gemieteter Arbeitskleidung

Hier haben wir wieder einen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfung für Sie. Passend zum Thema dieser Sonderausgabe geht es hier um einen Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern die Arbeitskleidung überlässt. Wie immer können Sie auch bei diesem Fall überlegen, ob Sie ihn auch so gelöst hätten.

Enthalten in

Gehaltsextras

Jörg Wilde

13.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Sachverhalt: Die Weitergabe gemieteter Arbeitskleidung

Bäckermeister Meier mietet bei einem Serviceunternehmen die Arbeitskleidung für seine Mitarbeiter. Die Arbeitskleidung ist mit dem Emblem der Bäckerei versehen und wird von dem Serviceunternehmen gereinigt und bei Bedarf auch ausgetauscht. Die Mitarbeiter sind vertraglich verpflichtet, die Kleidung während der Arbeitszeit zu tragen. Zudem verbleibt die Arbeitskleidung immer im Unternehmen. Aus der Rechnung des Serviceunternehmers nimmt Meier den Vorsteuerabzug vor. Seine Arbeitnehmer müssen für die Nutzung der Arbeitskleidung ein Entgelt von etwa 40 % der angefallen Ausgaben an Meier entrichten.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Umsatzsteuer aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!