B 112b Buchungssätze für Einnahmen-Überschuss-Rechner II

Betriebsprüfung, Zuschätzung durch das Finanzamt Bei einer Betriebsprüfung, einer Kassennachschau oder einer Umsatzsteuernachschau nimmt sich das Finanzamt meist als Erstes das Prüffeld „Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen“ vor. Wenn es Anzeichen dafür […]

Maik Czwalinna

26.08.2024 · 13 Min Lesezeit

Betriebsprüfung, Zuschätzung durch das Finanzamt

Bei einer Betriebsprüfung, einer Kassennachschau oder einer Umsatzsteuernachschau nimmt sich das Finanzamt meist als Erstes das Prüffeld „Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen“ vor. Wenn es Anzeichen dafür findet, dass Ihre Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist, oder zwischenzeitlich sogar Fehlbeträge auftreten, geht der Betriebsprüfer davon aus, dass Sie nicht alle Ihre Betriebseinnahmen erfasst haben.

In diesem Fall wird er Betriebseinnahmen hinzuschätzen. Diese Hinzuschätzung erhöht das Konto „Erlöse 19 % USt“ (8400 im SKR 03 oder 4400 im SKR 04) oder „Erlöse 7 % USt“ (8300 im SKR 03 oder 4300 im SKR 04).

Die hinzugeschätzten Beträge sind nicht in Ihrem Betriebsvermögen. Daher unterstellt der Betriebsprüfer, dass Sie diese entnommen haben. Der Wert Ihres Kontos „Entnahmen“ (1800 im SKR 03 oder 2100 im SKR 04) erhöht sich entsprechend.

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