Editorial

Sozialabgabenfrei die Sonne genießen

Liebe Leserin, lieber Leser, ich bin begeisterter Fahrradfahrer. In 99 % der Fälle nutzen meine Frau und ich unsere „normalen“ Fahrräder. Die E-Bikes kommen im Urlaub zum Einsatz, wenn wir […]

Markus Kahr

19.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich bin begeisterter Fahrradfahrer. In 99 % der Fälle nutzen meine Frau und ich unsere „normalen“ Fahrräder. Die E-Bikes kommen im Urlaub zum Einsatz, wenn wir Radtouren von 50 km und mehr abstrampeln. Gerade an der Nordsee kommt auf einer Strecke der Wind immer von vorn. Da ist die Tretunterstützung ein echter Vorteil. Bei den Anschaffungskosten des E-Bikes habe ich hin und her überlegt, wie ich es als Betriebsausgabe geltend machen könnte. Leider ist mir kein legaler Weg hierzu eingefallen. Da haben Sie es bzw. Ihre Mitarbeiter deutlich besser: Stellen Sie ihnen ein Fahrrad zur Verfügung, können Sie Abgaben zur Sozialversicherung sparen. Das nagelneue Fahrrad wird fast zum Nulltarif genutzt und Ihre Mitarbeiter schonen ihr privates Portemonnaie. Sprechen Sie bei der nächsten Gehaltsrunde das Thema „Jobrad“ proaktiv an: Ihre Mitarbeiter werden fitter, wenn sie das Fahrrad tatsächlich nutzen, und Sie binden Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen. Wie Sie dieses Modell umsetzen können, stelle ich Ihnen im Top-Thema dieser Ausgabe vor.





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