Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.6.2025 (Az. C‑785/23 – Bulgarian Posts). Danach dürfen nur solche Postdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden, die der allgemeinen Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse einzelner Wirtschaftsteilnehmer oder Großkunden zugeschnitten sind, fallen nicht unter den Begriff des Universaldienstes.
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Post-Privileg: Die Umsatzsteuerbefreiung für Großkundenleistungen soll entfallen
Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Briefdienstleistungen der Deutschen Post im Geschäftskundensegment abzuschaffen. Betroffen sind sogenannte Teilleistungen, die vor allem von Großversendern genutzt werden. Hierzu zählen insbesondere vorsortierte und gebündelte Briefsendungen, für die bislang vergünstigte Portokonditionen gewährt werden.