Tax-News

Post-Privileg: Die Umsatzsteuerbefreiung für Großkundenleistungen soll entfallen

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Briefdienstleistungen der Deutschen Post im Geschäftskundensegment abzuschaffen. Betroffen sind sogenannte Teilleistungen, die vor allem von Großversendern genutzt werden. Hierzu zählen insbesondere vorsortierte und gebündelte Briefsendungen, für die bislang vergünstigte Portokonditionen gewährt werden.

Timm Haase

28.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.6.2025 (Az. C‑785/23 – Bulgarian Posts). Danach dürfen nur solche Postdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden, die der allgemeinen Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse einzelner Wirtschaftsteilnehmer oder Großkunden zugeschnitten sind, fallen nicht unter den Begriff des Universaldienstes.

! Achtung

Beziehen Sie regelmäßig Briefdienstleistungen mit Geschäftskundenrabatten, sollten Sie die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen. Wird die Regelung umgesetzt, können sich die Kosten für den Briefversand künftig erhöhen. Ich halte Sie dazu auf dem Laufenden.

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