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Von Fehlern anderer lernen (8): So leicht können Sie bei Urlaubs-Rückstellungen in die Steuerfalle tappen
In der Serie „Von Fehlern anderer lernen“ präsentiere ich Ihnen Fälle, die durch einen Betriebsprüfer aufgedeckt wurden und bei anderen Steuerpflichtigen bereits zu teuren Nachzahlungen geführt haben. Der 8. Teil behandelt die Frage, wie eine Urlaubs-Rückstellung korrekt zu berechnen ist und wieso ungewollte Ungenauigkeiten hier zu enormen Problemen führen können.
Timm Haase
28.07.2026
·
1 Min Lesezeit
Das ist der Praxisfall
Beispiel: Sie betreiben eine mittelständische GmbH und beschäftigen 80 Mitarbeiter. In Ihrer Bilanz zum 31.12.2024 haben Sie eine Rückstellung für bis zum Jahresende noch nicht genommenen Urlaub gebildet.
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