Kinder und Jugendliche wurden rund um die Uhr betreut
Der Urteilsfall betrifft eine Förderschule mit angeschlossenem Internat für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Die in Wohngruppen lebenden Kinder und Jugendlichen werden von den Mitarbeitern auch in der Nacht betreut. Die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit des Betreuungspersonals betrug im betreffenden Zeitraum durchschnittlich 39 Stunden bei Vollzeitbeschäftigung.
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