Artikel

Zuschläge für Bereitschaftszeiten ermitteln Sie auf Basis des regelmäßigen Entgelts

In der Praxis gibt es immer wieder Streit darüber, wie Sie die Höhe der steuerfreien Zuschläge für Ihre Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst ermitteln: Gehen Sie für die Höhe des Zuschlags vom regelmäßigen Arbeitslohn aus oder legen Sie das besondere Bereitschaftsdienstentgelt zugrunde? Für Klarheit sorgt jetzt der BFH mit seinem Urteil vom 11.4.2024, Az. VI R 1/22, veröffentlicht am 20.6.2024.

Markus Kahr

29.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Kinder und Jugendliche wurden rund um die Uhr betreut

Der Urteilsfall betrifft eine Förderschule mit angeschlossenem Internat für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Die in Wohngruppen lebenden Kinder und Jugendlichen werden von den Mitarbeitern auch in der Nacht betreut. Die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit des Betreuungspersonals betrug im betreffenden Zeitraum durchschnittlich 39 Stunden bei Vollzeitbeschäftigung.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst