Ab dem 1.1.2025 wird die E-Rechnung zur Pflicht. Ein bestimmtes Format schreibt der Gesetzgeber nicht vor, allerdings haben sich die beiden Formate XRechnung und ZUGFeRD in der Praxis etabliert und werden daher auch zukünftig eine große Bedeutung haben.
Insbesondere das hybride ZUGFeRD-Format bietet den großen Vorteil, dass es neben dem strukturierten und elektronisch verarbeitbaren Datensatz auch einen PDF-Sichtbeleg enthält.