Beschäftigen Sie Ihre Angehörigen auf Minijob-Basis
Anstatt die Ausgaben für das Taschengeld privat zu zahlen, erfassen Sie die Zahlungen als Betriebsausgaben. Damit sich der Fiskus an den Ausgaben z. B. für Ihre Tochter oder Ihren Partner beteiligt, schließen Sie zunächst einen Arbeitsvertrag auf Basis eines Minijobs mit Ihrem Familienmitglied ab. Dort regeln Sie den Aufgabenbereich, den zeitlichen Umfang der Beschäftigung und den Urlaubsanspruch.