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Zahlungen des Vorstandsvorsitzenden einer Kapitalgesellschaft an einen Verein können zu einer vGA führen

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein, dessen Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, können eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.10.2022, Az.1 K 465/19 […]

Markus Kahr

01.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein, dessen Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, können eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.10.2022, Az.1 K 465/19 E,AO, veröffentlicht am 15.5.2024).

Im Urteilsfall geht es um ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100.000 €, das einem Verein gewährt wurde. Darlehensgeber ist der Gesellschafter-Geschäftsführer der Unternehmensgruppe. Im Verein spielte der Sohn des Darlehensgebers Fußball. Nach Auffassung der Richter kann eine vGA auch dann vorliegen, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Gesellschafter, sondern an eine ihm nahestehende Person erfolgt.

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