Frage: Einer unserer Mitarbeiter hat zum 31.8.2025 gekündigt. Er verfügt noch über 20 Tage Resturlaub, den er nicht mehr abbauen kann. Wie müssen wir hier vorgehen?
Antwort: Immer dann, wenn Ihr Mitarbeiter seinen ihm zustehenden Urlaubsanspruch wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Anspruch nehmen kann, sind Sie verpflichtet, diesen Anspruch monetär abzugelten. Sie ermitteln diesen Anspruch nach den identischen Regelungen zur Urlaubsgeldberechnung.