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Wie Sie Werklieferungen und Werkleistungen richtig unterscheiden und umsatzsteuerlich einordnen

Die Begriffe Leistungen und Lieferungen lassen sich für Sie wohl recht schnell unterscheiden: Eine Lieferung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht an Gegenständen wie Waren und anderen Produkten; bei einer Leistung geht es stattdessen um Dienstleistungen, die Sie an andere erbringen. Doch unterscheidet der Gesetzgeber nicht nur nach Leistung und Lieferung, sondern auch in sogenannte Werkleistungen und Werklieferungen. Die folgenden Beispiele und Praxishilfen verdeutlichen für Sie, wie Sie hier richtig abgrenzen.

Ann-Christin Hütte

21.02.2025 · 5 Min Lesezeit

Abgrenzungsmerkmal zwischen Werkleistung und Werklieferung: Die Beschaffung der Hauptstoffe entscheidet

Um die Unterschiede vorab ganz grob für Sie darzustellen und einen Einstieg in die Details zu finden, lässt sich zusammenfassen: Eine Werkleistung ist eine Sonderform der sonstigen Leistung. Eine solche Dienstleistung besteht darin, dass der leistende Unternehmer selbst keine Hauptstoffe (Material, Werkstoffe etc.) beschafft hat, sondern diese ausschließlich durch den auftraggebenden Leistungsempfänger zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausnahme bilden sogenannte Nebenstoffe – diese darf der Leistende einbringen. Aus dieser „Definition“ zur Werkleistung lässt sich auch die Werklieferung abgrenzen. Denn hier beschafft und verwendet der leistende Unternehmer selbst beschaffte Hauptstoffe.

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