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Klären Sie den Erwerbsstatus Ihres Freelancers und schützen Sie sich vor hohen Nachforderungen

Beschäftigen Sie andere Unternehmer, müssen Sie wissen, ob es sich um echte Unternehmer oder um Scheinselbständige handelt. Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, zahlen Sie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Der Scheinselbständige ist nämlich kein Unternehmer, sondern ein Mitarbeiter. Aktuell nimmt die DRV diesen Bereich verstärkt ins Visier. Ich zeige Ihnen, wie Sie sich vor Nachforderungen schützen.

Markus Kahr

12.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Zu Ihrer Sicherheit: Klären Sie den Erwerbsstatus

Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren dient der rechtlichen Klärung, ob eine Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder als abhängige Beschäftigung einzuordnen ist. Besonders relevant ist dies bei freien Mitarbeitern, IT-Consultants, Interim-Managern, Handelsvertretern, Pflegekräften oder Projektmitarbeitern.

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