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Wie Sie Ihre PV-Anlage zum Nullsteuersatz aus Ihrem Unternehmensvermögen entnehmen
Die meisten von Ihnen werden ihre vor dem 1.1.2023 errichteten PV-Anlagen ihrem Unternehmensvermögen zugeordnet haben, um sich die Umsatzsteuer zurückholen zu können. Für selbst verbrauchten Strom zahlen Sie jetzt Umsatzsteuer, doch das muss nicht sein. Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre Alt-Anlage entnehmen, ohne dafür 19 % Umsatzsteuer bezahlen zu müssen.
Markus Kahr
25.06.2025
·
4 Min Lesezeit
PV-Anlagen werden aktuell zum Null-Steuersatz verkauft
Seit dem 1.1.2023 können Sie PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW (peak) zum Null-Steuersatz erwerben. Der Umsatzsteuersatz für PV-Anlagen, samt Zubehör, wurde auf 0 % gesenkt. Dies hat für Sie folgende Vorteile:
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