Beispiel: Ein Autohändler aus Ihrer Stadt kauft bei Ihnen eine Maschine zum Preis von 40.000 € zzgl. 7.600 € Umsatzsteuer. Weil der Autohändler jetzt gerade nicht flüssig ist, bietet er Ihnen einen Pkw aus seinem Lagerbestand an. Der Preis für den Pkw beträgt ebenfalls 40.000 € zzgl. 7.600 € Umsatzsteuer. Wie gehen Sie als Verkäufer nun mit diesem Tausch um?
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Wie Sie die Bemessungsgrundlage bei einem Tausch finanzamtssicher ermitteln
Wenn die Bezahlung für Ihre Lieferung oder Dienstleistung nicht in Geld, sondern in einer Lieferung oder Dienstleistung Ihres Empfängers besteht, sieht Ihr Finanzamt hier einen Tausch. Das Problem für Sie ist, wie Sie die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer und die Vorsteuer ermitteln. So lösen Sie dieses Problem.