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Wie Sie 2025 den Leistungsort für Ihre kulturellen und unterhaltenden Tätigkeiten im Streaming bestimmen

Die zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen hat auch steuerrechtliche Anpassungen erforderlich gemacht. Eine wichtige Änderung betrifft § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG, der den Ort der Ausführung bestimmter Leistungen wie kultureller oder unterhaltender Tätigkeiten neu regelt. Dieser Beitrag erklärt, was die Neuregelung für Sie bedeutet und worauf Sie bei virtuellen und physischen Angeboten künftig achten sollten.

Jörg Wilde

24.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Diese Anpassung ist von Ihnen zu beachten

Zum 1.1.2025 wurde § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG angepasst. Diese Änderung betrifft insbesondere Unternehmen und Leistungserbringer im Bereich kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, sportlicher und unterrichtender Tätigkeiten. Damit Sie als Unternehmer oder Leistungsempfänger genau wissen, welche Auswirkungen die Neuerungen auf Ihre Geschäfte haben, geben wir Ihnen hier einen Überblick:

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