Diese Anpassung ist von Ihnen zu beachten
Zum 1.1.2025 wurde § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG angepasst. Diese Änderung betrifft insbesondere Unternehmen und Leistungserbringer im Bereich kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, sportlicher und unterrichtender Tätigkeiten. Damit Sie als Unternehmer oder Leistungsempfänger genau wissen, welche Auswirkungen die Neuerungen auf Ihre Geschäfte haben, geben wir Ihnen hier einen Überblick: