Frage: Ich bin Land- und Forstwirt und führe meinen Betrieb als Einzelunternehmer. Anfang April 2025 habe ich mir einen Pick-up zugelegt, um mit diesem Fahrzeug Geräte und Material transportieren zu können. Ich habe bereits einen Firmenwagen, bei dem ich die 1%-Regelung anwende. Meine Frau und meine Kinder verfügen zudem über eigene Fahrzeuge, sodass der Pick-up ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ich gehe auch davon aus, dass allein aufgrund der Art des Fahrzeugs gar keine Privatnutzung stattfindet und darum auch keine Versteuerung erfolgen muss. Sehen Sie das ähnlich oder gibt es etwas, auf das ich achten muss?
Antwort: Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang die Sichtweise des BFH erläutern. Dieser hat erst kürzlich bestätigt, dass jeder Firmenwagen, der aufgrund seiner Art dazu geeignet ist, privat gefahren zu werden, tatsächlich auch in dieser Form genutzt wird (Urteil vom 16.1.2025, Az. III R 34/22). Das ist Ausdruck der allgemeinen Lebenserfahrung.