FRAGE: Unser Unternehmen hat Waren aus Polen eingekauft. Es handelt sich dabei um innergemeinschaftliche Lieferungen, die wir erhalten haben – sprich aus innengemeinschaftlichem Erwerb. Der Liefernde hat uns eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt, jedoch keinen Hinweis auf das
Reverse-Charge-Verfahren auf der Rechnung vermerkt. USt-IdNr. und alle weiteren verpflichtenden Rechnungsangaben sind jedoch enthalten. Ist die Rechnung korrekt?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
Die Rechnung ist gültig. Sie müssen als Leistungsempfänger die Versteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs vornehmen. Der fehlende Hinweis hat keine Auswirkung auf Ihren Vorsteuerabzug: Sie können diesen aus dem Erwerb geltend machen, soweit Sie ein Recht auf Vorsteuerabzug haben. Sie können den Rechnungsaussteller bitten, die Rechnung zu berichtigen. Ihre Pflicht zur Anmeldung der Umsatzsteuer besteht aber mit der ersten Rechnung bzw. dem Erwerb.