Frage: Zusammen mit meinem Bruder betreibe ich seit Anfang Januar 2025 ein Café. Natürlich kommt es auch mal vor, dass wir uns einen Kaffee oder auch Backwaren aus dem Sortiment gönnen. Aus meiner vorherigen Tätigkeit weiß ich, dass wir diese Entnahmen versteuern müssen. Die dafür maßgeblichen Sachentnahme-Pauschalen habe ich gefunden. Wie erfasse ich diese nun in der Buchhaltung?
Antwort: Sie buchen die Pauschbeträge sowohl für sich als auch für Ihren Bruder und eventuell vorhandene Ehepartner sowie Kinder wie folgt:
unentgeltliche Wertabgaben (SKR03: 1880/SKR04: 2130) an