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Wichtig für Ihre internationalen Kunden: Diese Umsatzsteuer-Pflichtangaben dürfen Sie auch in anderen Sprachen auf Ihren Rechnungen ausweisen

Kommen Ihre Kunden nicht nur aus Deutschland? Dann kennen Sie sicherlich die Fragen nach entsprechenden Übersetzungen, denn natürlich wird nicht überall auf der Welt Deutsch gesprochen. Doch wie sieht es mit den Pflichtangaben aus, die Sie nach den umsatzsteuerlichen Vorgaben tätigen müssen? Die Antwort gibt nun ein neues BMF-Schreiben vom 17.9.2025 (Az. III C 2 - S 7290/00003/003/013), das ich für Sie zusammengefasst habe.

Timm Haase

15.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Was sich hinter den Pflichtangaben verbirgt

Grundsätzlich sind Sie frei darin, welche Inhalte Ihre Ausgangsrechnungen aufweisen. Grenzen setzt Ihnen allerdings das Umsatzsteuergesetz mit den Pflichtangaben, die sich insbesondere aus §§ 14 und 14a UStG ergeben.

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