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Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung des UStG anwenden, müssen Sie ab 2025 das beachten

Umsatzsteuerlich galten Sie bis zum 31.12.2024 als Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 € betrug und im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 50.000 € nicht überschritten hat. Beide Grenzen sind mit Wirkung auf den 1.1.2025 mit unterschiedlichen Wirkungen verändert worden.

Jörg Wilde

23.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Das ändert sich, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung weiter anwenden möchten

Damit Sie weiterhin von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) profitieren können, dürfen die folgenden Umsatzgrenzen nicht überschritten werden:

  • Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 19 Abs. 2 UStG) darf 25.000 € netto nicht überschreiten. Bisher galt hier die Grenze von 22.000 € brutto.

  • Im laufenden Kalenderjahr liegt die Grenze bei 100.000 € netto. Bisher galt hier die Grenze von 50.000 € brutto.

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