Das ändert sich, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung weiter anwenden möchten
Damit Sie weiterhin von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) profitieren können, dürfen die folgenden Umsatzgrenzen nicht überschritten werden:
- Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 19 Abs. 2 UStG) darf 25.000 € netto nicht überschreiten. Bisher galt hier die Grenze von 22.000 € brutto.
- Im laufenden Kalenderjahr liegt die Grenze bei 100.000 € netto. Bisher galt hier die Grenze von 50.000 € brutto.
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