Wenn Sie als Unternehmer sonstige Leistungen erbringen, kommt es für die Umsatzsteuer häufig darauf an, wo die Leistung steuerlich ausgeführt wird. Für bestimmte Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Drittland gilt eine Sonderregel: Der Leistungsort verlagert sich an den Wohnsitz oder Sitz des Empfängers. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Leistung in Deutschland nicht steuerbar ist.
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Was Sie bei sonstigen Leistungen an Empfänger im Drittland genau prüfen sollten
Wenn Sie als Unternehmer sonstige Leistungen erbringen, kommt es für die Umsatzsteuer häufig darauf an, wo die Leistung steuerlich ausgeführt wird. Für bestimmte Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz
im Drittland gilt eine Sonderregel: Der Leistungsort verlagert sich an den Wohnsitz oder Sitz des Empfängers.
Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Leistung in Deutschland nicht steuerbar ist.