News

Was Sie bei sonstigen Leistungen an Empfänger im Drittland genau prüfen sollten

Wenn Sie als Unternehmer sonstige Leistungen erbringen, kommt es für die Umsatzsteuer häufig darauf an, wo die Leistung steuerlich ausgeführt wird. Für bestimmte Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Drittland gilt eine Sonderregel: Der Leistungsort verlagert sich an den Wohnsitz oder Sitz des Empfängers. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Leistung in Deutschland nicht steuerbar ist.

Jörg Wilde

18.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Wenn Sie als Unternehmer sonstige Leistungen erbringen, kommt es für die Umsatzsteuer häufig darauf an, wo die Leistung steuerlich ausgeführt wird. Für bestimmte Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Drittland gilt eine Sonderregel: Der Leistungsort verlagert sich an den Wohnsitz oder Sitz des Empfängers. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Leistung in Deutschland nicht steuerbar ist.

Für welche Ihrer sonstigen Leistungen der Ort im Drittland liegt



Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!