FRAGE: Unsere Jahressteuererklärung wurde durch das Finanzamt früher angefordert als es laut Frist (für steuerberatende Unternehmen) notwendig ist. Nun habe ich mich im Bekanntenkreis umgehört und festgestellt, dass wir die einzigen sind, die frühzeitiger abgeben müssen. Warum ist das so?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
Nach § 149 Abs.4 AO darf das Finanzamt Steuererklärungen vorweg anfordern, die mit Unterstützung durch Steuerberater erstellt werden. Die Vorweganforderungen muss begründet sein: z. B. verspätete Abgabe in Vorjahren, hohe Abschlusszahlungen werden erwartet (Gewinnanstieg) oder neue Einkunftsquellen (z. B. neuer Betrieb). Das Finanzamt hat einen Ermessensspielraum, jedoch muss es Ihnen die Vorweganforderung begründen, ansonsten können Sie einen Einspruch einreichen. In Coronazeiten verzichteten die Länder übrigens auf die Vorabanforderung bis zum Steuerjahr 2022; mittlerweile ist dies wieder möglich. Ihr Umfeld hat ggf. keine Vorweganforderung erhalten, weil diese nicht beraten ist oder aber keine Gründe wie Umsatzanstieg für eine Vorweganforderung vorlag.