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Warum Ihnen bei Verlust einer Rechnung der Vorsteuerabzug bleiben kann
Wenn Sie Rechnungen zu früh wegwerfen, riskieren Sie nach § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG ein Bußgeld. Das klingt nach
Ärger, bleibt in der Praxis aber meist überschaubar. Überraschend ist etwas anderes: Das Finanzamt darf Ihnen
den Vorsteuerabzug wegen einer fehlenden Rechnung gar nicht automatisch streichen.
Jörg Wilde
02.11.2026
·
1 Min Lesezeit
Was passiert, wenn Sie die Aufbewahrungsfrist nicht einhalten?
Die Aufbewahrungsfrist nach § 14b UStG beträgt seit 2025 nur noch 8 Jahre. Verstoßen Sie dagegen, bleibt der Abzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ausdrücklich unberührt. Gleiches gilt für Verstöße gegen die GoBD, solange die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nachgewiesen werden (Abschn. 15.11 Abs. 1 Satz 3 UStAE). Das ist die gute Nachricht.
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