Gerichtsurteil

Umsatzsteuer-Nachschau ohne Vorwarnung: Welche Rechte Sie gegenüber dem Finanzamt haben

Ohne Vorwarnung steht das Finanzamt in der Kanzlei Ihres Steuerberaters und möchte sich umsehen. Genau das erlebte eine GmbH & Co. KG, die Gewerberäume vermietet. Sie machte in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung die Vorsteuer aus der Anschaffung eines Pkw geltend, nämlich 28.602,92 €. Das Finanzamt prüfte nicht bei der Gesellschaft, sondern beim Bevollmächtigten, mit einer Umsatzsteuer-Nachschau. Aus der Nachschau wurde eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Die Gesellschaft fühlte sich übergangen, ja fast als Steuerhinterzieherin gebrandmarkt, und zog vor Gericht.

Jörg Wilde

02.11.2026 · 2 Min Lesezeit

Was das Gericht sagt: Die Klage scheitert, die Leitplanken bleiben

Das FG Nürnberg (Urteil vom 5.5.2026, 2 K 424/23) wies die Klage ab, und zwar aus 2 Gründen: 1. Das Finanzamt hatte im Umsatzsteuer-Jahresbescheid die Vorsteuer aus dem Pkw am Ende in voller Höhe anerkannt. Damit fehlte das Rechtsschutzbedürfnis. 2. Für die Feststellung, dass die Nachschau rechtswidrig war, fehlte das Feststellungsinteresse: keine Rehabilitation, keine Wiederholungsgefahr, kein fortwirkendes Verwertungsinteresse.

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