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Warum es keine gute Idee ist, einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen, statt den Mindestlohn zu zahlen

Sachen gibt es, die gibt es gar nicht. Diese umgangssprachliche Redewendung kam mir sofort in den Sinn, als ich von diesem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts gelesen haben. In der Entscheidung vom 13.11.2025 (Az. B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R) ging es tatsächlich um 2 Teilzeitbeschäftigte, die gar keine Vergütung ausgezahlt bekamen. Welche Folgen das hatte, lesen Sie hier.

Timm Haase

23.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Manchmal ist Geld nicht alles

Im Gespräch mit jungen Kollegen bekomme ich oft erzählt, dass Geld nicht alles im Leben sei. So ähnlich müssen das wohl die beiden Teilzeitbeschäftigten gesehen haben, um die es in dem verhandelten Fall ging. Diese verzichteten nämlich vollständig auf eine „klassische“ Vergütung. Stattdessen stellte ihnen der Arbeitgeber jeweils einen Firmenwagen zur Verfügung.

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