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Warum dieses neue BFH-Urteil Auswirkungen auf die Bilanzierung Ihres Anlagevermögens haben kann

Erwerben Sie ein Wirtschaftsgut, etwa eine Maschine, für Ihr Unternehmen, stellt sich in den seltensten Fällen die Frage, ob der Ausweis im Anlage- oder Umlaufvermögen zu erfolgen hat. Hier macht das Handelsrecht eine eindeutige Zuordnungsvorgabe. Doch ist diese wirklich so eindeutig? Es kommt darauf an, hat der BFH mit Datum vom 16.9.2024 (Az. III R 35/22, veröffentlicht am 12.12.2024) entschieden. Was Sie dazu wissen müssen.

Timm Haase

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Diese Regelungen gibt es in Handels- und Steuerrecht

Bei der Entscheidung für einen Ausweis entweder im Anlage- oder im Umlaufvermögen stellen Sie sich die Frage, ob ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut dazu bestimmt ist, Ihrem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (in Anlehnung an § 247 Abs. 2 HGB).

Achtung

Das Steuerrecht kennt keine eigenständigen Vorgaben für die Wahl zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Aus diesem Grund gilt auch für Zwecke einer eigenständigen Steuerbilanz bzw. der steuerlichen Gewinnermittlung der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz.

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