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Wann Sie als mittlerer Unternehmer nur von der Vereinfachung eines Dreiecksgeschäfts profitieren
Die korrekte Umsetzung der Vereinfachungsregel für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte erfordert besondere Sorgfalt, wie der BFH in seinen aktuellen Urteilen betont.
Fehlerhafte oder fehlende Rechnungshinweise können nicht nachträglich korrigiert werden, was erhebliche Konsequenzen für Sie hat. Lesen Sie, wie Sie Fehler vermeiden können, um die steuerlichen Vorteile der Regelung sicher zu nutzen.
Jörg Wilde
05.12.2024
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1 Min Lesezeit
Warum Sie als mittlerer Unternehmer besonders in der Pflicht sind
Als mittlerer Unternehmer im Dreiecksgeschäft müssen Sie insbesondere darauf achten, den gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungshinweis in einem umsatzsteuerlichen Dreieckgeschäft korrekt und vollständig anzubringen (§ 14a Abs. 7 UStG). Ein häufiger Fehler ist, dass dieser Hinweis entweder vergessen, fehlerhaft formuliert oder nicht rechtzeitig auf der Rechnung angegeben wird.
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