Leserfrage

Wann muss ich eine Zusammenfassende Meldung für sonstige Leistungen vorlegen?

FRAGE: Ich habe ein Dienstleistungsunternehmen gegründet. In diesem Zusammenhang erbringe ich auch Dienstleistungen an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ich habe gehört, dass ich auch für Dienstleistungsumsätze eine Zusammenfassende […]

Jörg Wilde

22.07.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Ich habe ein Dienstleistungsunternehmen gegründet. In diesem Zusammenhang erbringe ich auch Dienstleistungen an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ich habe gehört, dass ich auch für Dienstleistungsumsätze eine Zusammenfassende Meldung dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorlegen muss. Zur Info: Ich habe mir eine USt-IdNr. erteilen lassen.

Muss ich eine Zusammenfassende Meldung vorlegen, obwohl ich keine Lieferungen erbringe? Wann muss ich die Meldung vorlegen?



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