FRAGE: Ich habe ein Dienstleistungsunternehmen gegründet. In diesem Zusammenhang erbringe ich auch Dienstleistungen an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ich habe gehört, dass ich auch für Dienstleistungsumsätze eine Zusammenfassende Meldung dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorlegen muss. Zur Info: Ich habe mir eine USt-IdNr. erteilen lassen.
Muss ich eine Zusammenfassende Meldung vorlegen, obwohl ich keine Lieferungen erbringe? Wann muss ich die Meldung vorlegen?