FRAGE: Wir haben bei einem Anlagenbauer aus Dortmund eine Spezialmaschine zum Nettopreis von 100.000 € bestellt.
Vereinbarungsgemäß leisteten wir eine Anzahlung in Höhe von 30 %. Der Anlagenbauer stellt hierüber am 15.2.2026 eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Wir haben die Rechnung am 20.04.2026 beglichen. Die Lieferung der Maschine erfolgt erst im August 2026.