Tax-News

Vorsteuer aus Verpflegungspauschalen? Was möglich ist – und wie Sie sauber buchen

Häufiges Thema im Bereich der Reisekosten sind die Pauschalen zu Verpflegungsmehraufwendungen und die Frage, wie Sie darauf Vorsteuern geltend machen können oder welche anderen Optionen sich ergeben. Wir zeigen Ihnen, was möglich ist und wie Sie richtig buchen.

Ann-Christin Hütte

04.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Bei Dienstreisen oder unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeiten gibt das BMF Pauschalen vor, die Sie geltend machen können, wenn Sie einen bestimmten Zeitraum von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte entfernt sind: die Verpflegungsmehraufwendungen (VMA). Hierbei handelt es sich um einen ertragsteuerlich absetzbaren Betrag für Mehrausgaben bei beruflicher Auswärtstätigkeit.

Diese Pauschalen gelten

Das BMF bestimmt die Pauschalen und passt diese bei Bedarf auch an. Für 2026 gilt ein Betrag von 14 € (bei einer Abwesenheit von 12–24 Stunden) und 28  € (bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit).

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