Bei Dienstreisen oder unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeiten gibt das BMF Pauschalen vor, die Sie geltend machen können, wenn Sie einen bestimmten Zeitraum von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte entfernt sind: die Verpflegungsmehraufwendungen (VMA). Hierbei handelt es sich um einen ertragsteuerlich absetzbaren Betrag für Mehrausgaben bei beruflicher Auswärtstätigkeit.
Diese Pauschalen gelten
Das BMF bestimmt die Pauschalen und passt diese bei Bedarf auch an. Für 2026 gilt ein Betrag von 14 € (bei einer Abwesenheit von 12–24 Stunden) und 28 € (bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit).