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Vorsicht: So werden aus Ihren Sanierungsaufwendungen abzuschreibende Anschaffungskosten!

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie für Ihr Unternehmen erwerben, das Sie energetisch sanieren wollen, wäre es natürlich gut, wenn Sie die Sanierungsaufwendungen sofort als Betriebsausgabe geltend machen können. Beachten Sie aber unbedingt diese Grenze.

Jörg Wilde

17.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Warum Ihre Sanierungsaufwendungen zu Anschaffungskosten werden

Sanierungsaufwendungen sind normalerweise sofort abziehbare Betriebsausgaben. Entstehen sie aber für ein von Ihnen angeschafftes Bestandsgebäude für Ihr Unternehmen, müssen Sie die 15-%-Grenze beachten. Das heißt, entstehen innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes Sanierungsaufwendungen in Höhe von 15 % der Anschaffungskosten, werden die Erhaltungsaufwendungen den Anschaffungskosten zugerechnet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Dies hat für Sie zur Folge, dass die Sanierungsaufwendungen über den AfA-Zeitraum des Gebäudes abgeschrieben werden müssen. Die Kosten sind ohne Umsatzsteuer zu berechnen.

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