Tax-News

Vorsicht bei Sacheinlagen, damit Sie nicht in die Umsatzsteuerfalle tappen

Bei der Gründung von Gesellschaften und beim Eintritt neuer Gesellschafter wird umsatzsteuerlich häufig vorschnell davon ausgegangen, dass überhaupt kein Leistungsaustausch vorliegt. So einfach ist es nicht. Wir zeigen Ihnen, wo Sie bei der Umsatzsteuer genau hinsehen müssen.

Jörg Wilde

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Richtig ist zunächst: Die Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft oder die erstmalige Ausgabe von Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft ist regelmäßig kein steuerbarer Umsatz. Sie erhalten als Gesellschafter eine Beteiligung. Das ist gesellschaftsrechtlich geprägt und kein entgeltlicher Leistungsaustausch im umsatzsteuerlichen Sinne.

Warum Sacheinlagen Sie in die Steuerfalle führen

Der Knackpunkt liegt jedoch bei Sacheinlagen. Sobald Sie als Unternehmer Wirtschaftsgüter in eine Gesellschaft einbringen, müssen Sie sehr genau prüfen, ob Sie nicht doch eine Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt ausführen.

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