Richtig ist zunächst: Die Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft oder die erstmalige Ausgabe von Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft ist regelmäßig kein steuerbarer Umsatz. Sie erhalten als Gesellschafter eine Beteiligung. Das ist gesellschaftsrechtlich geprägt und kein entgeltlicher Leistungsaustausch im umsatzsteuerlichen Sinne.
Warum Sacheinlagen Sie in die Steuerfalle führen
Der Knackpunkt liegt jedoch bei Sacheinlagen. Sobald Sie als Unternehmer Wirtschaftsgüter in eine Gesellschaft einbringen, müssen Sie sehr genau prüfen, ob Sie nicht doch eine Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt ausführen.