Zu den zu erfüllenden Kriterien gehörten insbesondere „zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten“ für die Tiere, ein vergrößertes Platzangebot sowie Stallklima- und Tränkwasserüberprüfungen. Der Putenmastbetrieb verpflichtete sich in der Teilnahmeerklärung, die Anforderungen lückenlos umzusetzen, die Umsetzung der Anforderungen nachzuweisen, insbesondere angemeldete oder unangemeldete Prüfungen zu dulden und sich an deren Kosten sowie an den Kosten für Verwaltung und Organisation zu beteiligen. Hierfür erhielt das Unternehmen Vergütungen von einer GmbH.
Der Betrieb ermittelte seine Umsätze nach der Durchschnittssatzbesteuerung. Die Vergütungen der GmbH erfasste es als Zahlungen, die dem Regelsteuersatz unterlagen. Die Vorsteuer teilte das Unternehmen im Verhältnis der Umsätze zum allgemeinen Steuersatz und der Umsätze aus der Durchschnittssatzbesteuerung auf.
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